Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Holger-Erik von Harpe wächst im Schaumburger Land auf. Nach dem Wehrdienst bei Bremen studiert er an der Universität Bielefeld. Sein Referendariat absolviert er im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Nach einer 2-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einem Arbeitgeberverband in Essen zog es ihn zurück nach Niedersachsen. Seitdem arbeitet er als Rechtsanwalt in der Kanzlei MAHNE ı GERMANN.
2010 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2011 | Rechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (AGAD) |
2014 | Partner bei MAHNE ı GERMANN |
2014 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2018 | Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) |
Rechtsanwalt Holger-Erik von Harpe hat sich auf das Zivilrecht spezialisiert und befasst sich dabei vor allem mit arbeitsrechtlichen Fragen. Während seiner Tätigkeit beim Arbeitgeberverband hat er vertiefte Erfahrungen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gesammelt. Diese hat er in seiner Zeit bei MAHNE ı GERMANN weiter kontinuierlich ausgebaut. Bei fächerübergreifenden Fragestellungen, insbesondere bei Umstrukturierung und Unternehmenstransaktionen, bringt er diese stets ins Team ein. Seit Beginn der Anwaltstätigkeit widmet er sich zudem mit besonderem Interesse dem IT- und Computerrecht.